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SG „Wilhelm Tell“ Hannover 1952 e.V.Startseite |
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JugendabteilungUnsere Jugendabteilung wird von unsrem 1. Schießsportleiter Dennis Sander betreut. Geschossen werden kann: 10m Luftgewehr 10m Luftpistole 10m Luftgewehr auf eine „Laufende Keilerscheibe“
1. Schießsportleiter Dennis Sander , e-Mail: dennis.Sander@SG-WilhelmTell.de
oder kommt direkt zum Schießtraining !
Schwarzer Bär 8 ( Eingang Ärztehaus neben der Apotheke) Freitags ab 19.00 Uhr!
Wir stellen uns vor :
Kai Sander, geb. 16.12.1993
Unser Vereinsnachwuchs die neue Miniabteilung
(v.L. Lennart, Jan und André Kohlhoff)
Aktuelles
VHS-Jugendrundgang 2009
Die Jugend der Schützengesellschaft Wilhelm Tell hat auch in diesem Jahr wieder an dem VHS-Jugendrundgang über den Festplatz teilgenommen. Bei wunderbarem Wetter ( was an diesem Tag leider nicht oft der Fall ist) sind die ca.80 Jugendlichen des Verbandes , frohen Mutes gestartet. Angeführt von der Jugendleitung und den 4 amtierenden Bruchmeistern, wurden Karussells wie die Wasserbahn und der Wellenflug gestürmt.
Pünktlich zum Ende der Veranstaltung , als es bei Thilo noch galt die erhaltenen Button in ein Getränk umzuwandeln, fing es an zu "schiffen"!!! Nach einem schönen Tag mit vielen Attraktionen ging es dann bald Richtung Heimat. Alle Jugendschützen hatten ein Lächeln im Gesicht!
Was sagt das Gesetz? Ab wann darf man mit Luftdruckwaffen schiessen?
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Mit 12 bis 13 Jahren: |
Schießen mit Luft- und Federdruckwaffen, sowie mit Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase (z.B. CO2) verwendet werden, ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: - schriftliche Erklärung des
Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder Wichtig: die Einverständnis-Erklärung ist vor dem Schießen vom Trainer/Betreuer entgegen zunehmen und muss während des Schießens aufbewahrt werden.
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Mit 14 Jahren: |
Schießen mit Luft-, Federdruck- und CO2-Waffen unter Aufsicht.
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Ab 14 - 15 Jahren: |
Schießen mit "sonstigen Schusswaffen" ist erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: - schriftliche Erklärung des
Einverständnisses des/der Sorgeberechtigten oder
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Ab 16 Jahren: |
Schießen mit "sonstigen Schusswaffen" unter Aufsicht. |
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